Mitteilung über Änderungen der Vorschriften zur Abtretung von Steuergutschriften und Superbonus 110%. Mailand, 17. Februar 2023.
In Bezug auf heutige Presseberichte zur Abtretung von Steuergutschriften aus dem Superbonus 110% möchten wir mitteilen, dass die 28 Wegreenit-Projekte, die sich derzeit in der Bauphase befinden, durch CILAS (Baugenehmigungen) abgesichert sind, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Artikels 9, Absatz 2, Punkt a) des Gesetzesdekrets vom 18. November 2022 Nr. 176 (umgewandelt und geändert durch das Gesetz vom 13. Januar 2023 Nr. 6) „Dringende Maßnahmen zur Unterstützung des Energiesektors und der öffentlichen Finanzen“, dem sogenannten „Aiuti-quater“-Gesetz, eingereicht wurden. Diese CILAS werden durch Beschlüsse der Generalversammlung unterstützt, die zwischen 3 und 6 Monaten vor Ablauf der gesetzlichen Fristen erlassen wurden.
Es wird bestätigt, dass diese 28 Projekte mit einem Gesamtwert von ca. 65 Millionen Euro den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Artikel 2, Absatz 2, Punkt b) des Gesetzesdekrets vom 16. Februar 2023 Nr. 11 „Dringende Maßnahmen im Bereich der Abtretung von Steuergutschriften gemäß Artikel 121 des Gesetzesdekrets vom 19. Mai 2020 Nr. 34, umgewandelt und geändert durch das Gesetz vom 17. Juli 2020 Nr. 77“, das ab dem 17. Februar 2023 in Kraft tritt, unterliegen.
Gleichzeitig begrüßt Wegreenit die Aufnahme von Artikel 1, Absatz b) des genannten Gesetzesdekrets, durch den der Abtretungsempfänger endlich von jeglicher Haftung im Hinblick auf die Gültigkeit der erworbenen Steuergutschriften befreit wird.
Lesen Sie die Mitteilung.